Suche nach dem richtigen Standort
Im vierten und vorletzten Teil unserer Artikelserie beschäftigen wir uns mit der Ausstattung des im letzten Artikel genehmigten Standorts zum Betrieb einer neuen Werkstatt. Nachdem die Formalitäten erledigt wurden, folgt nun in weiterer Folge die Klärung der Fragen rund um die Ausstattung des neuen Firmengebäudes. Wie sowohl Sie als auch die Behörden rundum zufrieden mit Ihrer Werkstatt werden, zeigen wir Ihnen in der folgenden Checkliste.

Grundlegende Gebäudestruktur

Damit bei den regelmäßigen Inspektionen und Wartungsprozeduren keine bösen Überraschungen ans Tageslicht kommen, sollte bereits vor der Werkstatteröffnung abgeklärt werden, wo dringende Reparaturen notwendig sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Bereiche der Gebäudestruktur aufgezählt.

Fußböden und Wände

  • Um ein sicheres Auftreten beim Arbeiten zu gewährleisten, muss der Boden entsprechend verlegt werden. Die Beseitigung von eventuellen Stolpersteinen und sonstigen lose herumliegenden Objekten stellt hierbei einen zentralen Aspekt dar.
  • Außerdem sollte man bei der Auswahl des richtigen Untergrunds für seine Mitarbeiter, auf möglichst rutschfeste und wärmeisolierende Materialien achten. Die Arbeitnehmer werden Ihnen dafür dankbar sein.
  • Durchsichtige Wände müssen als solche deutlich mit eigenen Kennzeichnungen markiert sein, um das Risiko eventueller Verletzungen durch Unachtsamkeit zu verringern.

Decken

  • Beim Material der Decke gibt es ebenfalls Vorschriften, die man beachten sollte. In der Theorie wird ein Material empfohlen, dass sich einfach reinigen und desinfizieren lässt.
  • Sollte im unglücklichen Fall doch ein kleines Feuer ausbrechen, darf das verbaute Material keinesfalls zu tropfen beginnen oder toxische Gase ausstoßen.

Türen und Tore

  • Die verbauten Türen in der Werkstatt sollten ausreichend stabil sein um Verletzungen oder unabsichtliches Aushängen zu vermeiden.
  • Durchsichtige Türen müssen ähnlich wie auch Wände als durchsichtig gekennzeichnet sein. Schwingtüren sollten außerdem eine Durchsicht auf Augenhöhe haben.
  • Im Brandfall sollten die Schließmechanismen der Brandschutztüren eigenständig funktionieren und einen bestimmten Widerstand gegen chemische und physikalische Einwirkungen vorweisen.

Fenster und Glasdächer

  • Der Einbau von stabilen und leicht zu reinigenden Fenstern, dient der Sicherheit aller Beteiligten. Das ideale Fenster muss sich von einem sicheren Platz öffnen lassen. In speziellen Fällen wird ein Sonnenschutz als weitere Maßnahme ebenfalls empfohlen.
  • Auch hier darf darf das Material der Fensterränder im Brandfall nicht tropfen oder giftige Gase freisetzen.

Stiegenhäuser

  • Prinzipiell haben Stiegenhäuser keine Auflagen die sie erfüllen müssen. Bei mehr als zwei Geschossen stellen die Behörden jedoch spezielle Anforderungen.
  • Das Gesetz schreibt einerseits eine geringe Brandlast und zumindest hochbrandhemmende Wände, Decken, Stiegen und Böden vor.
  • Fünfgeschössige und höhere Stiegenhäuser unterliegen noch strengeren Vorschriften. Diese müssen neben dem Vorweisen der geringen Brandlast, auch aus brandbeständigen Materialen bestehen.
Konstantin L
Für die Mitarbeiter motivierend, für die Kunden vertrauenserweckend: ein professioneller Arbeitsplatz. © Konstantin L - Fotolia.com

Elektronische Komponenten

Auch bei der sorgfältigen Verkabelung aller elektronischen Teile sollte nicht gespart werden. Da die Durchführung der vielen Arbeitsschritte ohne Strom gar nicht möglich wären, gibt es auch hier einige Punkte zu beachten.

Beleuchtung

  • Die meisten von uns suchen den nächsten Lichtschalter intuitiv beim Ein- beziehungsweise Ausgang eines Raums. Auch in einer Werkstatt sollte dies nicht anders sein. Grundsätzlich sieht das Gesetz lediglich vor, dass Lichtschalter leicht zugänglich montiert werden sollten.
  • Eingesetzte Leuchten müssen außerdem sicher angebracht werden, um unnötige Unfälle zu vermeiden.

Mechanische Belüftung

  • Eigene Maschinen zur Belüftung der Räumlichkeiten sind dann erforderlich, sobald eine natürliche Belüftung zu einem akzeptablen Ausmaß nicht mehr gewährleistet werden kann. Beispiele hierfür wären Lärmbelastung bei offenem Fenster und durch Schadstoffe belastete Luft von außen.
  • Die Luft muss in jedem Fall sauber sein, darf nicht stinken und sollte möglichst gleichmäßig den Raum durchströmen.
  • Je nach Jahreszeit muss auf eine ausreichende Kühlung oder Beheizung der Räume geachtet werden.
  • Sollten derartige Maschinen in Verwendung sein, empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung dieser.

Elektrische Anlagen

  • Elektrische Anlagen, die den ÖVE-Vorschriften unterliegen, müssen je nach Art und Verwendung in Hinblick auf die ausgesetzten Umgebungseinflüsse installiert und gewartet werden.
  • Treten Fehler oder Mängel auf, empfiehlt es sich für einen reibungslosen Ablauf des Betriebs, den sicheren Zustand der Anlage so schnell wie möglich wiederherzustellen.
  • Niemand möchte Gefahr laufen von spannungsführenden Teilen verletzt zu werden oder gar in einer dunklen Werkstatt zu stehen.
  • Die Überprüfung der Anlagen ist in den meisten Fällen auf alle fünf Jahre festgelegt, bei Büros und Handelsbetrieben auf alle zehn Jahre.

Sanitäre Anlagen

Hygiene und Sauberkeit sind Basiskriterien einer jeden Unternehmung und sollten selbst in den stressigsten Zeiten nicht vernachlässigt werden, da ansonsten die Begeisterung der Kunden und Mitarbeiter darunter leidet. In diesem Abschnitt zählen wir die wichtigsten Bereiche auf, auch wenn sie von den Meisten wahrscheinlich als selbstverständlich wahrgenommen werden.

Trinkwasser

  • Jede gute Werkstatt sollte eine gekühlte Trinkwasserquelle in unmittelbarer Nähe für seine Mitarbeiter bereitgestellt haben.
  • Wer dies aus unterschiedlichsten Gründen nicht ermöglichen kann, muss eben für andere Arten von Entnahmestellen mit alkoholfreien Getränken sorgen.
  • Die Entnahmestelle selbst sowie eventuelle dortige Bechern sollten hierbei einen gewissen hygienischen Standard erfüllen.
  • Wasserquellen ohne ausreichende Wasserqualität zum bedenkenlosen Trinken, sollten zur Sicherheit aller Beteiligten als solche gekennzeichnet werden.

Waschplatz

  • Für alle fünf Mitarbeiter die ihre Arbeitszeit gleichzeitig beenden, sieht das Gesetz eine Waschstelle mit fließendem Kalt- und Warmwasser vor.
  • Auch diese muss regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, um einen für alle akzeptablen Hygienestandard aufrecht zu erhalten.

Toiletten

  • An Toiletten sollte es ebenfalls nicht mangeln. Die Verordnung sieht für jede 15. Person in der Werkstatt, zwei nach Geschlechtern getrennte, verschließbare Toiletten mit Waschgelegenheiten vor.
  • Jener Aspekt mit der Geschlechtertrennung muss zwingend erfüllt sein, wenn regelmäßig mindestens fünf Frauen und fünf Männer in der Werkstatt anwesend sind.
  • Wie beim Waschplatz sollte auch hier ein akzeptabler hygienischer Zustand gewahrt werden, mit regelmäßiger Belüftung, ausreichender Beleuchtung und ohne Erkältungsgefahr während der Nutzung.
  • Obwohl eigentlich selbstverständlich, sollte die Wasserspülung aus offensichtlichen Gründen funktionieren und stets ausreichend Toilettenpapier vorhanden sein.
  • Sollten Kundentoiletten vorhanden sind, dürfen jene der Mitarbeiter von den Kunden nicht verwendet werden.

An wen man sich wenden kann

  • Grundsätzlich kann man sich bei Interesse für alle weiteren Belange der Werkstattbestimmungen an Bezirksverwaltungsbehörden wie beispielsweise die Bezirkshauptmannschaft und das Magistrat von Statutarstädten wenden.
  • Wer sich vor einer offiziellen Anfrage lieber noch informieren möchte, kann sich die offizielle Broschüre der WKO zu diesem Thema hier im *.pdf-Format herunterladen und durchlesen.

Das erwartet Sie in den nächsten Artikeln

Im nächsten und abschließenden Artikel der Serie behandeln wir die Themen Sicherheit und Problemstoffbeseitigung. Welche Bereiche werden während der Arbeiten häufig vernachlässigt? Wo kann man mit wenigen Kniffen für einen reibungsloseren Betrieb sorgen? Wo verlagert man den entstehenden Problemabfall?

All das erfahren Sie nächste Woche im nächsten Teil der Artikelserie „Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS“! Informationen zu den Artikeln finden sie in folgenden Tabelle:

Artikel dieser SerieVeröffentlichung amWeiterführende Links
Teil 1: allgemeine Überlegungen davor09.08.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 1
Teil 2: Anforderungen an den Gründer16.08.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 2
Teil 3: Meistern aller bürokratische Hürden23.08.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 3
Teil 4: Wahl der Betriebsstätte31.08.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 4
Teil 5: Erhaltung der Sicherheit & Umgang mit Problemstoffen06.09.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 5