Führungsqualitäten gesucht!
Nachdem wir im Artikel der letzten Woche erste theoretische Überlegungen zum Projekt „Werkstattgründung“ angeführt haben, folgt nun im zweiten Teil unserer RP-TOOLS-Artikelserie eine Analyse aller Anforderungen, welche von einem erfolgreichen Werkstattbetreiber erwartet werden.

Der berüchtigte Befähigungsnachweis

Bevor man in Österreich ein Gewerbe gründen kann, verlangen die Behörden eine Bestätigung, dass man auch wirklich in der Lage ist die vielen bevorstehenden Hürden zu bewältigen. Das Dokument, welches zur Bestätigung herangezogen wird, bezeichnet man als den Befähigungsnachweis. In der Regel versteht man darunter ein Zeugnis oder ein Zertifikat, in dem die eigenen erworbenen Fähigkeiten detailliert angeführt werden. Welche Art von Gewerbe man ausführen darf, hängt von diesen angegebenen Kenntnissen ab. Folgende Dokumente können als Nachweis herangezogen werden:

  • eine abgeschlossene Meister-, Befähigungs- oder Unternehmerprüfung
  • eine abgelegte Lehrabschlussprüfung
  • vorhergehende Tätigkeit in derselben Branche oder in einer leitenden Stellung, beispielsweise als Betriebsleiter oder Selbstständiger
  • bestimmte Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen oder Lehrgängen

Wer mehr über die genauen Anforderungen für Kraftfahrzeugtechniker erfahren möchte, kann dies unter dem Paragraphen §18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194 für sich durchlesen.

Falls ein entsprechender Befähigungsnachweis nicht vorhanden ist oder als nicht ausreichend angesehen wird, kann auch ein anderer Geschäftsführer mit akzeptiertem Befähigungsnachweis angemeldet werden. Lediglich der Betrieb einer KFZ-Servicestation benötigt als freies Gewerbe keinen Befähigungsnachweis. Die besagten Regelungen stammen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und sind für jedes Gewerbe durch eigene Verordnungen festgelegt. Für weitere Informationen kann man sich hierfür an die WKO hier wenden.

Während die Gründung einer Werkstatt in Deutschland ebenfalls einen Meistertitel voraussetzt, darf man in der Schweiz aufgrund der dort vorherrschenden Gewerbefreiheit jede Art von Gewerbe ohne jegliche Einschränkungen anmelden und ausüben.

Auch wenn sie in manchen Regionen nicht zwingend notwendig ist, bietet eine abgeschlossene Meisterprüfung nach mehreren Jahren praktischer Erfahrung in einer Werkstatt die perfekte Grundlage zur erfolgreichen Gründung einer eigenen Werkstatt. Selbst wenn der Aufwand und die Kosten der vielen Module zu Beginn teuer klingen mögen, ist das dort erworbene, zusätzliche Wissen in jedem Fall wertvoll und für so manche Tätigkeit sogar essentiell.

Monkey Business
Sie haben das notwendige Wissen? Dann steht den nächsten Schritten nichts im Weg. © Monkey Business - Fotolia.com

Anforderungen an den Jungunternehmer

Um eine eigene Werkstatt in Österreich zu eröffnen, muss man als Gründer seinen 18. Geburtstag hinter sich haben und eigenberechtigt sein, sprich keiner Sachwalterschaft unterliegen. Außerdem ist es hilfreich, wenn man als Neugründer entweder EU- oder EWR-Bürger ist. Sollte beides nicht gewährleistet sein, reicht in manchen Fällen auch ein fremdenrechtlicher Aufenthaltstitel um ein Gewerbe auszuüben.

Vorstrafen werden jedenfalls nicht gerne gesehen. Sowohl bedingte als auch unbedingte Freiheitsstrafen wegen strafbarer Handlungen mit Verurteilungen von über drei Monaten oder Geldstrafen in Höhe von 180 Tagessätzen werden bei der Prüfung berücksichtigt und stellen Ausschlussgründe der Gründung dar.

Offene Verfahren in der Insolvenzdatei sind ebenfalls ein Ausschlussgrund. Dasselbe gilt auch für Ausschlussgründe aus dem Ausland, die ebenfalls in die Kontrolle mit einfließen.

Das erwartet Sie in den nächsten Artikeln

Im nächsten Artikel fassen wir kompakt zusammen, welche Dokumente zur Eröffnung einer neuen Werkstatt notwendig sind. Nachdem wir uns durch unzählige Formulare und Dokumente für Gewerbe in Österreich, Deutschland und der Schweiz gekämpft haben, folgen die wichtigsten Informationen zum Papierkram, welcher neue Werkstattgründer erwartet.

All das erfahren Sie nächste Woche im nächsten Teil der Artikelserie „Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS“! Informationen zu den Artikeln finden sie in der folgenden Tabelle:

Artikel dieser SerieVeröffentlichung amWeiterführende Links
Teil 1: allgemeine Überlegungen davor09.08.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 1
Teil 2: Anforderungen an den Gründer16.08.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 2
Teil 3: Meistern aller bürokratische Hürden23.08.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 3
Teil 4: Wahl der Betriebsstätte31.08.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 4
Teil 5: Erhaltung der Sicherheit & Umgang mit Problemstoffen06.09.2017Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 5