Weniger Papierkram als erwartet
Im dritten Teil unserer Artikelserie, zeigen wir Ihnen den einfachsten Weg durch den rechtlichen Prozess, welcher vor der Eröffnung einer eigenen Werkstatt ansteht. Abgesehen vom Befähigungsnachweis, welchen wir im letzten Artikel ausführlich beschrieben haben, muss auch der richtige Standort gefunden und die dort geplante Betriebsanlage genehmigt werden. Wir haben uns durch einen Berg von Unterlagen gekämpft, mit den verantwortlichen Personen sowohl geschrieben als auch telefoniert und zeigen Ihnen nun was das RP-TOOLS-Team für Sie in Erfahrung bringen konnte.
Merkmale einer perfekten Werkstatt
Eine gut überlegte Auswahl des idealen Standorts, ist für den Erfolg der neuen Werkstatt maßgebend, da sich unter anderem dadurch potentielle Kunden leichter begeistern lassen. Die Hervorhebung des eigenen Angebots in der Anfangsphase bietet die Grundlage für einen guten Ruf in weiterer Folge. Idealerweise vermarktet man seine Leistung unter folgenden beiden Aspekten:
- günstiger, qualitativer, fairer oder besser als bei der Konkurrenz (z.B.: durch Hervorheben von Preisvorteilen oder Aktionen)
- nützliche Alternative zur Lösung eines Problems (z.B.: Durchführung von Serviceleistungen am Auto)
Bevor man einen Platz für sein Gewerbe beanspruchen kann, muss man bei den Behörden zunächst abklären, ob der bevorzugte Platz überhaupt für ein solches Vorhaben geeignet ist. Um dies schnell für sich selbst zu festzustellen, kann man folgende drei Eigenschaften des geplanten Grundstücks überprüfen, die zur Zeit der Genehmigung gewährleistet sein müssen:
- Ortsgebundenheit: die geplante Halle muss unbeweglich sein
- Regelmäßigkeit: die Arbeiten müssen wiederholt ausführbar sein
- gewerbliche Tätigkeit: die Arbeiten werden nach §3 1 Abs. 2 GewO 1994 ausgeübt
Sind die erforderlichen Bedingungen erfüllt, stehen die Chancen gut für eine Zusage zum geplanten Firmenstandort. Vor der Nutzung der neuen Werkstatt erwarten einen jedoch noch einige formale Schritte bis zur erfolgreichen Genehmigung.
Übersicht zu den wichtigsten Unterlagen
Die zur Gründung einer eigenen Werkstatt auszufüllenden Formalitäten zur Genehmigung an einem beliebigen Wunschort, umfassen folgende Dokumente, die an die zuständigen Behörden zur Überprüfung der Platzeignung übermittelt werden müssen:
- Katasterplan: zeigt das Grundstück mit unmittelbarer Umgebung
- Flächenwidmungsplan: wird auf Basis des Katasterplans von den Behörden erstellt und zeigt wie der Grund genutzt werden darf
- Bebauungsplan: zeigt die Bereiche des Grundstücks die bebaut werden dürfen
- Lageplan: stellt alle Details außerhalb des Gebäudes mit Abstellplätzen, Lagerflächen und anliegenden Verkehrswegen in einem Maßstab von mindestens 1:1250 dar
- Grundrissplan: stellt alle Details innerhalb des Gebäudes mit Stockwerken, Fenster, Türen und Stiegen in einem Maßstab von mindestens 1:1100 dar
- Baubeschreibung: beschreibt geplante Baummaßnahmen
- Betriebsbeschreibung: listet alle Arbeiten, Maschinen und Arbeitsstoffe auf
- Maschinenliste: listet alle geplanten Maschinen mit Informationen über Dezibel und Leistung
Wurde in der Vergangenheit bereits eine behördliche Betriebsanlagengenehmigung ausgegeben, so darf jede weitere Person, unter der Prämisse natürlich, dass diese die Anforderungen eines Gründers erfüllt, die selbe Art von Betriebsanlage im Umfang der Genehmigung betreiben (in unserem Fall: eine Werkstatt).
In Deutschland wird ein ähnlicher Prozess der Antragstellung auf Betriebsanlagengenehmigung vorausgesetzt. Der Unterschied liegt in der Zahl der benötigten Unterlagen, die zusätzlich zu den oben bereits erwähnten Dokumente noch folgendes miteinbezieht:
- ein Grundstückseigentümerverzeichnis mit allen angrenzenden Nachbargrundstücken
- einen Lüftungsplan
- eine Emissionserklärung mit Angaben zu Lärm-, Geruchs- und sonstigen Emissionen
- ein Abfallwirtschaftskonzept
- und eine Mitteilung zur Abwassereinleitung
Die Schweiz hat für jeden ihrer Kantone eigene Auflagen, die untereinander teilweise stark variieren. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass der Papierkram bezüglich Unternehmensstandort wesentlich weniger knifflig ist als in Österreich und in Deutschland. Die Höhe des aufzubringenden Grundkapitals ist ebenfalls etwas niedriger bemessen.
Das erwartet Sie in den nächsten Artikeln
Im nächsten Artikel widmen wir uns dem Aufbau und der Einrichtung der perfekten Werkstatthalle. Worauf muss man als Selbstständiger achten wenn man sein Gebäude für die geplanten Tätigkeiten in Stand setzt? Welche Bereiche müssen in einer Werkstatt mit vielen, sich in Bewegung befindlichen Mitarbeitern besonders begutachtet werden? Wie gestaltet man eine Werkstatt die selbst einem Brand möglichst lange standhält?
All das erfahren Sie nächste Woche im nächsten Teil der Artikelserie „Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS“! Informationen zu den Artikeln finden sie in folgenden Tabelle:
Artikel dieser Serie | Veröffentlichung am | Weiterführende Links |
---|---|---|
Teil 1: allgemeine Überlegungen davor | 09.08.2017 | Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 1 |
Teil 2: Anforderungen an den Gründer | 16.08.2017 | Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 2 |
Teil 3: Meistern aller bürokratische Hürden | 23.08.2017 | Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 3 |
Teil 4: Wahl der Betriebsstätte | 31.08.2017 | Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 4 |
Teil 5: Erhaltung der Sicherheit & Umgang mit Problemstoffen | 06.09.2017 | Eigene Werkstatt gründen mit RP-TOOLS - Teil 5 |