Heute möchten wir Ihnen im Blog einige Empfehlungen zum sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen geben. Als Werkstattbetreiber müssen Sie die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten und sind daher verpflichtet, die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen.

Warum ist es wichtig, die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten?

Technische Mängel oder ein unsachgemäßer Gebrauch einer Hebebühne bringen eine große Gefährdung der Mitarbeiter mit sich: Die Hebebühne könnte umstürzen oder das darauf abgestellte Fahrzeug könnte abstürzen – beides kann bei den Mitarbeitern zu starken Verletzungen und im schlimmsten Fall zum Tod führen.

Haben Sie dabei nicht alle arbeitsschutzrechtlichen Pflichten als Werkstattbetreiber erfüllt, müssen Sie mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen rechnen. Dies können Geldstrafen, im Falle eine fahrlässigen Tötung aber auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sein.

Was gibt die Betriebssicherheitsverordnung vor und welche Vorgaben müssen eingehalten werden?

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung:

  1. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

    Der Werkstattbetreiber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei werden einmal die sogenannten „arbeitsmittelspezifischen“ Gefährdungen ermittelt – also Gefährdungen, die von der Hebebühne selbst ausgehen. Zusätzlich müssen weitere Gefährdungen ermittelt werden, die durch das Zusammenspiel von der Hebebühne, anderen Arbeitsmitteln und der Umgebung entstehen. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen auch Art, Umfang und Fristen für erforderliche Prüfungen festgelegt werden.
    Achten Sie darauf, dass die in Ihrem Betrieb erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden.

  2. Prüfung der Hebebühne

    TÜV-Plakette      UVV-Plakette
    Prüfungen der Hebebühne sind für die Arbeitssicherheit unerlässlich, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Die erste Prüfung muss vor Inbetriebnahme der Hebebühne von einer dazu befähigten Person durchgeführt werden. Diese prüft die ordnungsgemäße Installation und sichere Funktion der Hebebühne. Auch nach einem Standortwechsel der Hebebühne muss diese vor einer Wiederinbetriebnahme geprüft werden.

    Eine befähigte Person ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Fahrzeughebebühnen verfügt. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die prüfende Person tatsächlich befähigt ist (Vorlage der Bescheinigung).

    Während der Nutzung der Hebebühne muss diese regelmäßig erneut geprüft werden. Eventuelle Schäden werden so rechtzeitig entdeckt und können behoben werden, bevor etwas passiert. Die vorgegebene Prüffrist beträgt maximal ein Jahr. Bei sehr intensiver Nutzung oder ungünstigen Umwelteinflüssen sollte diese Frist entsprechend kürzer festgelegt werden.

    Wenn es zu außergewöhnlichen Ereignissen kommt, wie zum Beispiel einem Arbeitsunfall oder der Instandsetzung tragender Bauteile, muss eine außerordentliche Prüfung durchgeführt werden. Auch nach langer Zeit der Nichtnutzung der Hebebühne sollte diese erneut geprüft werden.

    Zusätzlich schreibt die berufsgenossenschaftliche Vorschrift A3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) vor, dass Fahrzeughebebühnen von einer Elektrofachkraft regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft werden müssen.

    Achten Sie darauf, dass alle Prüffristen eingehalten und die Ergebnisse der Prüfungen in einem Prüfbuch schriftlich dokumentiert werden. Dieses sollte mindestens bis zur nächsten Prüfung verfügbar sein. Nur so können Sie im Falle eines Arbeitsunfalls nachweisen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben.

  3. Bedienung der Hebebühne nur von unterwiesenen Mitarbeitern

    Als Werkstattbetreiber müssen Sie sicherstellen, dass nur geeignete Mitarbeiter die Fahrzeughebebühne bedienen. Nach BGR 500 sind das Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen und damit beauftragt wurden. Ausgenommen sind dabei Lehrlinge ab 16 Jahren unter Aufsicht des Ausbildenden.

  4. Erstellen einer Betriebsanweisung

    Auf Grundlage der Betriebsanleitung, die vom Hersteller der Hebebühne mitgeliefert wird, muss eine Betriebsanweisung für den sicheren Betrieb der Hebebühne erstellt werden. Achten Sie darauf, dass die Betriebsanweisung den Mitarbeitern der Werkstatt an geeigneter Stelle frei zugänglich ist.

    Entsprechende Vorlagen erhalten Sie auch bei den Berufsgenossenschaften und dem ZDK.

  5. Erstmalige und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter

    Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf von Arbeiten zu gewährleisten, müssen Ihre Mitarbeiter einmal jährlich (Auszubildende halbjährlich) im Umgang mit den Fahrzeughebebühnen unterwiesen werden. Themen, die bei dieser Unterweisung in jedem Fall behandelt werden müssen, sind: Gefahren, Gefährdungen und Belastungen beim Umgang mit der Hebebühne sowie die geeigneten Schutzmaßnahmen und arbeitsschutzgerechten Verhaltensweisen. Auch sollten Sie Ihre Mitarbeiter dazu anhalten, diese Schutzmaßnahmen auch bei der täglichen Arbeit umzusetzen.

    Dokumentieren Sie die Unterweisung schriftlich und lassen diese von den unterwiesenen Mitarbeitern unterschreiben.

Wo sind konkrete Informationen zur Umsetzung der Pflichten des Werkstattbetreibers zu finden?

Die in diesem Artikel beschriebenen Pflichten der Betriebssicherheitsverordnung werden unter anderem konkretisiert durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und den Regelwerken der Berufsgenossenschaft. In der Tabelle sind alle Regelwerke aufgeführt, die für den Umgang mit Fahrzeughebebühnen relevant sind. In Österreich bekommen Sie weitere Informationen von der AUVA und dem Gewerbeamt.

NameBeschreibung
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürfigen Anlagen
TRBS 1203 Befähigte Personen
BGV A1 Grundsätze der Prävention
BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BGG 945 Prüfung von Fahrzeughebebühnen
BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln
BGR 157 Fahrzeuginstandhaltung
BGI 527 Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes
BGI 550 Fahrzeug-Instandhaltung
BGI 689 Fahrzeug-Hebebühnen
Tabelle: Relevante Regelwerke zum Umgang mit Hebebühnen

Was ist bei der Anschaffung einer Hebebühne zu beachten?

Zunächst einmal ist der Hersteller verpflichtet, die für Hebebühnen gültige Maschinenrichtlinie zu erfüllen. Innerhalb der EU dürfen keine Maschinen in Verkehr gebracht werden, welche diese Richtlinie nicht erfüllen. Achten Sie bei der Anschaffung einer Fahrzeughebebühne darauf, dass an der Hebebühne selbst die CE-Kennzeichnung angebracht ist und die dazugehörige Dokumentation die EG-Konformitätserklärung enthält.

Im Falle, dass Sie eine Hebebühne aus einem Nicht-EU-Land importieren, gilt Ihre Werkstatt laut Gesetz als Inverkehrbringer der Maschine und trägt dieselben Risiken wie normalerweise der Hersteller. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Hebebühne alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Auch bei der Anschaffung einer gebrauchten Fahrzeughebebühne sollte Ihnen unbedingt bewusst sein, dass dies erhebliche Risiken mit sich bringen kann und Sie dafür sorgen müssen, dass ein sicherer Betrieb der Hebebühne gewährleistet ist.

Was bedeutet bestimmungsgemäßer Betrieb?

Die Fahrzeughebebühne darf nur Ihrer Bestimmung gemäß betrieben werden. Das bedeutet, dass die Hebebühne nur nach den – in der Betriebsanleitung definierten – Vorgaben des Herstellers in den vom Hersteller freigegebenen Arbeitsbereichen genutzt werden darf. Beispielsweise sind nicht alle, sondern nur spezielle Hebebühnen, für den Betrieb in explosions- und feuergefährdeten Bereichen, in feuchten Räumen oder im Außenbereich zugelassen.

Vom Hersteller werden auch eine zulässige Traglast und eine korrekte Lastverteilung angegeben. Diese sollten auf keinen Fall überschritten werden. In der Betriebsanleitung werden weiterhin spezifische Sicherheitsvorschriften im Umgang mit der Hebebühne definiert, die unbedingt einzuhalten sind.

Wird die Hebebühne nicht bestimmungsgemäß gebraucht (zweckentfremdet) und es kommt zu einem Unfall, zahlt in der Regel die Versicherung des Verletzten nicht und auch die Garantieleistung des Herstellers erlischt in den meisten Fällen.

Achten Sie darauf, dass die Hebebühne nur in der vom Hersteller festgelegten Weise betrieben wird.

Können an der Hebebühne Änderungen vorgenommen werden?

Nehmen Sie als Betreiber der Fahrzeughebebühne Änderungen an dieser vor, beispielsweise um sie besser an die Bedürfnisse Ihrer Werkstatt anzupassen, oder nehmen Sie selbst Reparaturen an der Hebebühne vor, dann tragen Sie die volle Verantwortung. Bei der Veränderung tragender Bauteile erlischt die EG-Konformitätserklärung.

Grundsätzlich erfordert jede Veränderung an der Fahrzeughebebühne (wie zum Beispiel die Verlängerung der Auffahrschienen oder Anbringen eines Achsfreihebers) eine neue Gefährdungsbeurteilung.

 

Wie man sieht, ist die Sicherheit beim Umgang mit Fahrzeughebebühnen ein sehr umfangreiches, aber auch ein sehr wichtiges Thema. Denn letztendlich steht hinter all diesen Vorschriften das Bedürfnis, sichere Arbeitsbedingungen für Sie und Ihre Mitarbeiter zu schaffen. Daher lohnt es sich, sich damit einmal intensiver auseinanderzusetzen.

Haftungsausschluss

Die angeführten Informationen dienen lediglich als erste Information. Da Gesetze und Regelungen länder- und ortsabhängig sind, sind die jeweiligen Richtlinien in aktueller Form bei den zuständigen Behörden zu erfragen. RP-TOOLS übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf diesem Blog. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.