Die Sommerzeit rückt näher und immer mehr Menschen trauen sich bei den mittlerweile angenehmen Temperaturen wieder mit leichterer Kleidung ins Freie. Grund genug für uns herauszufinden, wie viel bloße Haut man hinterm Steuer eigentlich zeigen darf. Kann man denn – aus gesetzlicher Sicht – überhaupt ohne Schuhe oder nur mit Flip-Flops an den Füßen hinters Steuer? Wie stehts eigentlich mit dem Fahren im Adams- beziehungsweise Evakostüm?

Was in Anbetracht der guten Sitten erlaubt ist und worauf man als kultivierter Mitteleuropäer achten sollte, lesen Sie in diesem Blogeintrag.

Unsere Rechte als Autofahrer

Um es gleich vorweg zu nehmen: ja, es ist grundsätzlich erlaubt mit jeder Art von Schuhwerk in Österreich ein Auto zu lenken. Auch die Bloßfüßigkeit am Steuer ist nirgends im österreichischen Gesetzestext explizit untersagt. Wird man von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle angehalten, drohen einem daher keine Sanktionen für fahrlässiges Flip-Flop-Tragen.

Fahren, wie uns der liebe Gott schuf

Für all jene die auch schon mit diesem Gedanken gespielt haben, gibt es großartige Neuigkeiten. Interessanterweise ist es hierzulande auch erlaubt ein Auto nackt zu lenken und das unabhängig von der Tageszeit!

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Wie auch zuhause befindet man sich innerhalb seines Autos in der eigenen Privatsphäre, wo einem niemand den Grad der Freizügigkeit vorschreiben kann. Was viele fälschlicherweise als Tatbestand der „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ abstempeln würden, geht bei näherer Betrachtung des Gesetzestextes nicht auf, da der §218 StGB erst bei sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit eine Tathandlung vorsieht. Die bloße Nacktheit an sich erfüllt diesen in Österreich nicht. Probleme können in anderen Bereichen unter bestimmten Umständen dennoch auftreten.

Wo man vorsichtig sein muss

Im Bezug auf die Barfüßigkeit steigen manche Versicherungen beispielsweise bei einem Verkehrsunfall mit ihrer Haftung aus, wenn klar nachweisbar ist, dass die „falsche“ Art von Schuhwerk für eine unzureichende Kraftanwendung beim Betätigen des Bremspedals verantwortlich war. Was vielleicht klingt, wie eine Anekdote aus dem letzten Jahrhundert, stimmt theoretisch auch, jedoch nur bei älteren Fahrzeugmodellen ohne Bremskraftverstärker. Um das Bremspedal eines modernes Auto stark genug zu betätigen, müsst ihr kein Bodybuilder sein. Es reicht auch eine normale Statur.

 

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Bezogen auf die Nacktheit am Steuer ist es wichtig sich vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug, und dem damit verbundenen „Betreten“ der Öffentlichkeit, wieder anzuziehen. Wer sich weigert, verstößt gegen die ungeschriebenen Regeln der Sitte, verursacht dadurch die sogenannte „Störung der öffentlichen Ordnung“ nach §81 SPG und muss mit einem Platzverweis, und in Extremfällen, einer Geldstrafe von 350€ rechnen. Man muss ja bedenken, dass sich manch andere Person, die einen nicht kennt, an der eigenen Nacktheit stören könnte. (Versteckter Hinweis der Redaktion: In der Regel sind das meisten Mitmenschen.)

Fazit

Prinzipiell gehen die Meinungen zu diesen Themen immer weit auseinander. Während manche Experten das Fahren ohne Schuhe, mit Flip-Flops, Sandalen, High-Heels oder Bergschuhen verteufeln, schwören andere, zumindest beim Aspekt mit den bloßen Füßen, auf die verbesserte Kontrolle und ein leichteres Ertasten der Pedale. Auf welcher Seite man sich befindet, muss man für sich selbst beurteilen.

Auch die Akzeptanz von jeglicher Nacktheit an öffentlichen Orten hängt stark von der eigenen Wertvorstellung ab. Wir finden, dass man es sowieso nicht allen Recht machen kann und halten uns daher strikt ans Gesetz: schreckt nicht zurück es euch bequemer als sonst hinterm Steuer zu machen, jedoch nur wenn dadurch die allgemeine Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird.